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Bekanntmachung des Beschlusses über den 1. Nachtragshaushalt 2025 der Gemeinde Blumenholz

Meldung aus Blumenholz

Die Gemeindevertretung Blumenholz hat in ihrer Sitzung am 13.03.2025 den 1. Nachtragshaushalt 2025 für die Gemeinde Blumenholz beschlossen.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt worden.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Gemeinde Blumenholz wird hiermit bekannt gemacht.