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Bekanntmachung des Beschlusses über die 1.Satzung zur Änderung der Satzung des Amtes Neustrelitz-Land über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 23

Auf der Grundlage des § 129 i. V. m. § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V S. 351) beschließt der Amtsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land in seiner Sitzung am 08.04.2025 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Amtes Neustrelitz - Land über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 23.05.2015:

 

Artikel 1

Der § 6 Absatz (2) wird wie folgt ergänzt:

  • Kosten für die im Einwohnermeldeamt erfassten Lichtbilder

Artikel 2

Die Anlage zur Satzung wird im Punkt III wie folgt ergänzt:

Kosten für die Aufnahme von Lichtbildern im Einwohnermeldeamt                        pro Aufnahme        6,00 €

 

Artikel 3

Inkrafttreten

Die 1. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung tritt mit Wirkung zum 01.05.2025 in Kraft.

 

Neustrelitz, den 08.04.2025

 

Malonek
Amtsvorsteher